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Das Innenministerium NRW verbietet fliegende Fackeln |
Das nordrhein-westfälische Innenministerium verbietet mit Wirkung vom 18.07.2009 den Einsatz der sogenannten Himmelslaternen. Sie bestehen aus einer kleinen Feuerquelle, welche die Luft in einer Papierhülle erwärmt und somit aufsteigt. Die auch als Schwebefeuer bekannten Fackeln können einige Kilometer weit fliegen. Zahlreiche Brände sind bereits durch die beliebten fliegenden Feuer ausgelöst worden. An Pfingsten verursachte eine Fluglaterne in Siegen einen Wohnhausbrand, bei dem ein zehnjähriger Junge ums Leben kam. Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldstrafe von bis zu 1000,- € geahndet werden.
Lesen Sie auch die Pressemitteilung des Innenministeriums NRW. |